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Aufnahmekriterien

Aufnahmefähig sind Menschen ab 18 Jahren, die auf Dauer (ggf. lebenslang)
- an bleibenden, schweren Funktionsstörungen und Mehrfachbehinderungen leiden,
- nicht mehr selbstständig leben können, ohne Verbesserungen des Zustandes auszuschließen
- der langfristigen Pflege und kontinuierlichen Unterstützung bei der Absicherung ihres gesundheitlichen Zustandes und des individuell erreichten Grades an sozialer Integration und Rehabilitation bedürfen
- mindestens in der Pflegestufe II nach SGB XI eingruppiert sind.
Dazu gehören u. a. folgende Hauptdiagnosen
- Hypoxische- bzw. Toxische Hirnschädigung z.B. Apallisches Syndrom – Wachkoma
- Vaskuläre Erkrankungen z.B. Hirnblutungen und Hirninfarkte
- Entzündliche Erkrankungen des Zentralen Nervensystems z.B. Meningitis und Enzephalitis
- Hirndegenerative Erkrankungen z.B. Parkinson, Chorea Hungtington
- Erkrankungen des peripheren Nervensystem z.B. Polyneuropathie

